Rechtsanwälte in Kehl am Rhein
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Familienrecht

Definition:

 

Das deutsche Familienrecht als Teil des Privatrechts ist im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1297-1921 geregelt, weitere Regeln finden sich in Nebengesetzen durch das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)) und wird für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften einer der im Eherecht geregelten Ehe ähnliche Rechtslage geschaffen.

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates, woraus sich eine staatliche Verpflichtung in der Gestaltung des Rechts ergibt. Daher regelt das Familienrecht im Eherecht, wie eine Ehe geschlossen bzw. geschieden wird, sowie die persönlichen und vermögensrechtlichen Rechtsfolgen. Neben dem Eherecht umfasst das geregelte Familienrecht im BGB auch das Recht der Verwandtschaft, der Schwägerschaft, die Vormundschaft, die Betreuung, sowie die Pflegschaft.

Auch Unterhaltsfragen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes, sowie das Umgangsrecht sind im BGB geregelt.

 

 

 

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